Die Gründungsgeschichte der Evangelischen Stiftung Lühlerheim
In der Generalversammlung der "Rheinisch-Westfälischen Gefängnis-Gesellschaft" am 07. Juli 1881 in Düsseldorf hielt deren Agent, Pastor Stursberg, einen Vortrag über die erschreckende Zunahme des "Vagabundentums" und ersuchte den Ausschuss der Gesellschaft, die Öffentlichkeit zur freiwilligen Mitwirkung bei der Bekämpfung dieses Notstandes aufzurufen.
Wie war es zu diesem Notstand gekommen?
Die industrielle Revolution in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts brachte in Deutschland tief greifende Veränderungen in den Lebens- und Arbeitsweisen der Bevölkerung mit sich.
Der Ausschuss der Rheinisch-Westfälischen Gefängnis-Gesellschaft suchte nach Wegen und Möglichkeiten zur Bekämpfung der Vagabundenot. Der Ausschuss wurde beauftragt, mit dem Rheinisch-Westfälischen Provinzial-Auschuss für Innere Mission in Verbindung zu treten, um mit diesem zusammen die Gründung einer rheinischen Arbeiterkolonie, ähnlich der westfälischen, 1882 in Wilhelmsdorf von Pastor Friedrich von Bodelschwingh eröffneten Einrichtung, zu betreiben.
Der "Rheinische Verein wider die Vagabundennoth" erstreckte sich schon bald in Ortsgruppen über die gesamte Rheinprovinz. Er hatte allein im Landkreis Düsseldorf im Jahr 1885 540 und in der gesamten Provinz 8592 Mitglieder, die im Jahr 15.962 Mark an Mitgliederbeiträgen aufbrachten.
Für die im nördlichen Teil der Rheinprovinz zu schaffende Einrichtung fiel das Augenmerk der Gründer auf die Lühlerheide nördlich von Drevenack. Der schon zuvor genannte Pastor Stursberg, offensichtlich die treibende Kraft bei den bisherigen Unternehmungen, fand diesen Standort nach langem Suchen, wobei er zeitweilig "wie ein Wanderbursche mit dem Stab in der Hand" die Provinz nach einem geeigneten Gelände "förmlich abgesucht" hatte. Er nahm Verbindung zu dem Landrat Frowein in Wesel auf. Am 24. April 1884 fand eine erste Besichtigung der Lühlerheide statt. Das Gelände wurde für geeignet befunden und schon wenige Tage später, am 30.04.1884, richtete der Vorstand des Vereins eine Eingabe an den preußischen Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten in Berlin zwecks Erwerbung der 110,415 ha umfassenden Lühlerheide, die im fiskalischen Eigentum stand. Zum Erwerb von Grundbesitz war allerdings erforderlich, dass der Verein zuvor die Korporationsrechte (Rechtsfähigkeit) erlangte. Am 21. Mai 1886 wurde unter großer Beteiligung von Vertretern hoher staatlicher und kirchlicher Behörden die Kolonie eingeweiht. Die Weiherede hielt der Generalsuperintendent D. Baur aus Koblenz, Ehrenvorsitzender des Kuratoriums des "Rheinischen Vereins wider die Vagabundennoth". Die Nachfeier mit zahlreichen Ansprachen fand in Drevenack statt. Alsbald nach Abschluss dieses grundlegenden Vertrages beantragte das Kuratorium bei der Staatsregierung die Verleihung der Korporationsrechte für die Kolonie. Die Angelegenheit verzögerte sich dadurch, dass das preußische Innenministerium wiederholt eine Änderung der Statuten für erforderlich hielt und außerdem verlangte, dass das Kuratorium von der Generalversammlung des "Vereins der Freunde Lühlerheims" ermächtigt werde, den Antrag auf Verleihung der Korporationsrechte an die Kolonie zu stellen, womit auch seitens des Vereins klargestellt werden sollte, dass er selbst nicht der Träger für die Kolonie werden wollte. Die Generalversammlung erneuerte deswegen am 21.05.1890 den Beschluss, bei der königlichen Staatsregierung die "Verleihung der Korporationsrechte für die Kolonie zu beantragen. Daraufhin wurden der "Rheinischen Evangelischen Arbeiterkolonie Lühlerheim" aufgrund der Satzung in der Fassung vom 23. Mai 1890 durch königliche Kabinettsorder vom 24.09.1890 die Korporationsrechte verliehen.
Mit der Verleihung der Korporationsrechte war die Gründungsphase der Stiftung Rheinische Evangelische Arbeiterkolonie Lühlerheim abgeschlossen.






