Trainingswohnen im Lühlerheim

Leistungen, besondere Angebote, Ziele, Kosten: Trainingswohnen im Lühlerheim als Übergang in ein selbstständigeres Leben.

Klienten, die bereits Hilfen im Rahmen des Angebots „Resozialisierunghilfen“ der Einrichtung erhalten haben. Dadurch konnte eine Stabilisierung der Lebenssituation so weit erreicht werden, dass dieses „Trainingsangebot“  absehbar den Wechsel des Klienten in eine ambulant begleitete oder selbstständige Wohnform ermöglichen kann.

Für das „Trainingswohnen“ steht im Lühlerheim ein eigener Wohnbereich, der sog. „Trainingsbereich“, als Wohngemeinschaft (WG) für bis zu sieben Klienten in einem Wohnhaus auf unserem Gelände zur Verfügung. Jeder Klient bewohnt ein möbliertes Einzelzimmer mit TV. Der Schutz der Privatsphäre ist in jedem Fall gesichert.

Zur gemeinsamen Nutzung stehen eine Küche sowie das Bad zur Verfügung. Darüber hinaus stehen den Klienten die Gemeinschafts- und Freizeiträume der Einrichtung offen.

Für die Sauberkeit der gemeinschaftlich genutzten Räume ist die WG verantwortlich, für die Reinigung und Pflege des eigenen Zimmers der jeweilige Klient selbst; dies gilt gleichermaßen für lebensalltägliche Arbeiten wie Kochen, Waschen und Bügeln.

Neben einem Bezugsmitarbeiter des Sozialen Dienstes als Hauptansprechpartner wird jeder Klient von weiteren Fachkräften des Sozialen Dienstes, Hauswirtschaftsmitarbeitern und Arbeitsanleitern betreut. Hinzu kommen verpflichtende Gruppengespräche in der Wohngemeinschaft: Begleitet vom Sozialen Dienst werden wichtige Themen, Fragen und Probleme angesprochen und zusammen bearbeitet.  Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter auch für Einzelgespräche zur Verfügung.

  • HilfeNetz Lühlerheim
  • Möglichkeit abstinentes Wohnen
  • Tagesstrukturangebote auf Prämienbasis
  • seelsorgliche Begleitung
  • Urlaub / Freizeit
  • Einkaufsmöglichkeit in der Einrichtung
  • öffentliches Café
  • Fahrdienst

Dieses Wohn- und Betreuungsangebot unterstützt den Klienten dabei, seinen Lebensalltag zunehmend eigenverantwortlich zu gestalten. Der Erwerb neuer und die Förderung vorhandener Alltagskompetenzen befähigt ihn zunehmend, sich selber zu versorgen und seinen Haushalt ohne fremde Hilfe zu führen. Das „Training“ bereitet den Wechsel in eine weniger intensiv betreute Wohnform wie das „Ambulant Unterstützte Wohnen“ oder in eine vollkommen selbstständige Lebensführung vor.

 

Maßgeblich für die Dauer der Betreuung und des Aufenthalts im „Trainingswohnen“ ist der individuelle Unterstützungsbedarf in Abhängigkeit vom jeweiligen Entwicklungsverlauf. 

Die Kosten übernimmt der überörtliche Sozialhilfeträger gemäß §§ 67 ff. SGB XII.  Der Erstantrag sowie Anträge zur Weiterführung der Maßnahme werden durch die Einrichtung gestellt.

  • Mitarbeiter der Abteilung Soziale Dienste/Resozialisierung