Ambulante Hilfen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten

Ambulant Unterstütztes Wohnen nach §§ 67 ff SGB XII im Lühlerheim

Das Angebot richtet sich an Erwachsene,

  • deren aktuelle Lebenslage durch besondere soziale Schwierigkeiten geprägt ist
  • die durch stationäre Hilfen im Bereich „Resozialisierung“ zum Wechsel in eine ambulant begleitete Wohnform befähigt werden konnten

Wir bieten diese Leistungen vorrangig im rechtsrheinischen Teil des Kreises Wesel an.

  • Im Lühlerheim bieten wir zwei Möglichkeiten des „Ambulant begleiteten Wohnens“ an:
    • in einem Appartement (Einraumwohnung mit Bad) im sog. „Bohnekamp-Haus“ auf dem Einrichtungsgelände
    • in eigener Wohnung oder Wohngemeinschaft außerhalb der Einrichtung – gemeindeintegriert in einer Stadt oder Gemeinde im Einzugsgebiet
  • Die Tagesstrukturangebote und Freizeiteinrichtungen im Lühlerheim stehen der*m Leistungsberechtigen nach Absprache und Möglichkeit offen.
  • Im Tagesstrukturbereich bieten wir in bestimmten Berufsfeldern Praktika zur Orientierung, Vorbereitung oder zum (Wieder)Einstieg in eine berufliche Ausbildung oder Tätigkeit an. Auch eine sog. „Belastungserprobung“ ist durchführbar.
  • Jede*r Leistungsberechtigen wird von einem Bezugsmitarbeiter*in begleitet und bei alltäglichen, persönlichen sowie psychosozialen Fragen und Problemen unterstützt. Art und Umfang der Hilfestellung werden in einem gemeinsam erarbeiteten Hilfeplan festgelegt. Dabei stehen die „Hilfe zur Selbsthilfe“, die Befähigung unter der Berücksichtigung der persönlichen Stärken der*s Leistungsberechtigen im Vordergrund.
  • „Ambulant begleitetes Wohnen“ ist ein aufsuchendes Angebot: Die*Der Leistungsberechtige entscheidet selbst, welche Hilfen er in Anspruch nimmt.
  • In Krisensituationen kann der Umfang der Betreuung entsprechend angepasst werden. Bei Bedarf ziehen wir Beratungsstellen, Fachdienste, Ärzte*innen, Therapeuten*innen oder sonstige Kooperationspartner*innen unterstützend hinzu. 

Die Mitarbeiter*innen unseres Fachdienstes bieten dem Leistungsberechtigen begleitende Hilfen zur Bewältigung folgender Aufgaben und Problemstellungen an:

  • Aufbau und Aufrechterhaltung eines (weitestgehend) eigenständigen Lebens (auch im Anschluss an einen stationären Wohnheimaufenthalt)
  • Begleitung bei der Organisation des eigenen Einzugs und Erhalt der eigenen Wohnung
  • individuelle Lebensplanung 
  • Haushaltsorganisation
  • Alltagsbewältigung außerhalb der Wohnung
  • sinnvolle Freizeitgestaltung (im Rahmen der Präventionsarbeit)
  • Behandlung gesundheitlicher Probleme allgemein
  • Behandlung gesundheitlicher Probleme infolge psychischer Belastungen und Suchtmittelmissbrauch
  • Bearbeitung der Suchtproblematik
  • Aufnahme, Gestaltung und Pflege sozialer Beziehungen
  • Umgang mit Konflikten im sozialen Bezugssystem
  • Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (Gruppenangebote, begleitete Besuche von Konzerten, Brauchtumsveranstaltungen, Vermittlung in Bildungsangebote u.a.)
  • berufliche Wiedereingliederung (Vermittlung in Berufspraktika, Ausbildungsangebote, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen u.a.)
  • Anbindung an Fachstellen bei finanziellen Probleme/Schuldenregulierung
  • Regelung von Behördenangelegenheiten
  • Erarbeitung eines individuellen Kriseninterventionskonzeptes zur Bewältigung von Krisensituationen

Im Krankheitsfall halten wir über Krankenbesuche zu Hause oder im Krankenhaus Kontakt zum Leistungsberechtigen (im Rahmen der bewilligten Fachleistungsstunden).

Das ambulante Betreuungsangebot unterstützt den Klienten auf dem Weg zu einer selbstständigen Lebens- und Alltagsgestaltung in eigener Wohnung oder in Wohngemeinschaft. Die Förderung vorhandener und der Erwerb neuer Alltagskompetenzen versetzen ihn in die Lage, sich selber zu versorgen, seinen Haushalt zu führen und soziale Kontakte aufzubauen und zu pflegen.

In der Regel erfolgt die Kostenzusage für ein Jahr im Rahmen einer definierten Anzahl von Dienstleistungsstunden pro Woche. Maßgeblich ist jedoch der individuelle Unterstützungsbedarf in Abhängigkeit vom jeweiligen Entwicklungsverlauf. Der Erstantrag sowie die halb- oder jahresweise Verlängerung der Maßnahme werden vom Dienst beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragt.

Ihre Ansprechpartner:

Meike Flohr
Leitung des Fachdienstes Ambulant Begleitetes Wohnen

T +49 2856 29 - 1010
F +49 2856 29 - 1003

abw[at]​luehlerheim.de