BewohnerInnenbeirat

Beteiligung und Interessenvertretung

Seit 2009 ist an die Stelle des früheren Heimgesetzes in Nordrhein-Westfalen das sogenannte Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) in Kraft. Ein wesentliches Anliegen: die Bewohnerinnen und Bewohner einer Einrichtung gezielt am Leben und Geschehen vor Ort zu beteiligen. Als Interessenvertretung dient bei uns der BewohnerInnenbeirat, der aus Ihrer Mitte heraus gewählt wird.

Er wirkt bei fast allen Regelungen und Entscheidungen mit, die Vorgänge, Abläufe und Angebote im Bossow-Haus betreffen –  von Verhandlungen über Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen bis hin zur Freizeitgestaltung und Zusammenstellung des Speiseplans.

Sprechzeiten

Wenn Sie Anregungen, Vorschläge, Wünsche oder Kritik zum Leben und Wohnen im Bossow-Haus äußern möchten oder Informationen zu einem bestimmten Thema benötigen, hilft Ihnen der BewohnerInnenbeirat gerne weiter. Der BewohnerInnenbeirat tagt monatlich. 

Die Ansprechpartner, Kontaktmöglichkeiten und Sitzungstermine sind per Aushang im Haus bekannt gegeben oder können bei der Hausleitung erfragt werden.