Hund & Katze
Eine Bereicherung des Alltags
Natürlich beherbergt die Natur in und um Lühlerheim reichlich Tiere. Doch auch darüber hinaus finden gemeinsam mit ihren Frauchen/Herrchen immer wieder Hunde, Katzen oder Vögel bei uns ihr (neues) Zuhause – kein Wunder bei einem ehemaligen landwirtschaftlichen Gutshof. Wir sind auch weiterhin davon überzeugt, dass sich Menschen wohler fühlen, wenn Tiere zu ihrem Leben dazugehören. Sie bereichern und beleben den Alltag mit ihrer Unbekümmertheit, ihrem freundlichen Wesen und ihrer Zuneigung. Gleichzeitig stärkt die Verantwortung für ein Tier das Selbstwertgefühl des Halters und lässt sein Vertrauen in sich und andere wachsen. Psychisch belasteten Menschen, die selbst kein Tier halten können, geben regelmäßige Tierkontakte Halt und Stabilität beim Durchleben von Krisen. Gute Gründe also, weshalb Sie Hund, Katze & Co. bei uns vielerorts antreffen.
Gefährten im Bossow-Haus
In unserer Senioreneinrichtung sind Tiere fester Bestandteil des Gemeinschaftslebens. Unser Hauskater hat in den Fluren und im Treppenhaus sein Revier. Hier ist er ständig auf der „Jagd“ nach Streicheleinheiten. Ähnlich geht es den Haushunden, die sich bei uns sehr wohlfühlen, allen viel Freude machen und für Abwechslung sorgen. Auch Zierfische schwimmen unter unserem Dach – in einem Großaquarium im Eingangsbereich, wo sie z.B. während der Fütterung gerne beobachtet werden.
Grundsätze der Haustierhaltung
Wenn Sie nach Lühlerheim ziehen, nehmen wir nach Absprache auch Ihr kleines Haustier gerne bei uns auf – vorausgesetzt, die Haltung ist unkompliziert und bedeutet keinerlei Einschränkung für Mitbewohnerinnen und -bewohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für die Versorgung, Pflege, Hygiene, tierärztliche Untersuchungen und die ordnungsgemäße Haltung sind Sie als Tierhalter allein verantwortlich. Das beinhaltet auch, dass Sie sämtliche Kosten tragen, die in diesem Zusammenhang entstehen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Haltung eines Haustiers immer der Einzelfallprüfung bedarf. Die Entscheidung obliegt der Einrichtung. Die Zustimmung erfolgt dabei in jedem Fall zunächst „auf Probe“: Erst wenn wir sicher sind, dass Sie Versorgung und Pflege gewährleisten und Ihr Tier sich im Alltag unproblematisch verhält, können wir die Haltung endgültig genehmigen.